TREKKING

Waldbrandgefahr

Bevor du zu deiner Trekkingtour aufbrichst, informiere dich unbedingt über die aktuelle Waldbrandgefahr. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet eine Übersichtstabelle speziell für Baden-Württemberg, die zeigt, welche Waldbrandgefahrenstufe an welchem Ort gilt.

Waldbrandgefahrenindex – Stationszuordnung für unsere Camps:

Südschwarzwald: 

  • Dachsberg-Wolpadingen: Camp Windberg, Steinbruch + Felsenhalde 
  • Freiburg: Camp Kohlerhau
  • Lenzkirch-Ruhbühl: Camp Göschweiler
  • Villingen Schwenningen: Camp Elzhof, Camp Fischbach, Camp Herrenwald, Camp Königsfeld, Camp zum Katzenwinkel
  • Singen: Camp Blumberg

Nordschwarzwald: 

  • Baden-Baden-Geroldsau: Camp Grimbach, Schwarzenbach;
  • Freudenstadt: Camp Seibelseckle, Camp Erdbeerloch, Camp Bösellbach, Camp Gutellbach, Camp Kniebis, Camp Loßburg
  • Ohlsbach: Camp Späneplatz, Camp Schnaitberg Eck

Alternative: Umweltportal Baden-Württemberg

Du kannst den aktuellen Waldbrandgefahrenindex auch bequem über das Umweltportal Baden-Württemberg abrufen:

Karten - Umweltportal Baden-Württemberg (hier klicken)

So funktioniert's:

  • Scrolle etwas nach unten zur Karte.
  • Wähle „In der Karte suchen“.
  • Gib den Ort ein, an dem sich dein gebuchtes Camp befindet (siehe Campbeschreibung).
  • Wähle den passenden Vorschlag im Dropdown-Menü aus – die Karte zeigt dir dann den relevanten Bereich.

Veröffentlicht am 14.06.2023

Vorsicht beim Feuermachen

Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt, darfst du die Feuerstelle nicht benutzen und kein offenes Feuer entzünden. 

WICHTIG: Auch wenn der Waldbrandgefahreninde Stufe 2 oder 3 anzeigt, gilt trotzdem verbindlich die Einschätzung von uns, die wir zusammen mit unseren Camp-BetreuerInnen vor Ort treffen. Die Camp-BetreuerInnen vor Ort können je nach Trockenheit am Standort ein Feuerverbot aufstellen. Dies gilt es zwingend zu beachten. 

Regeln beim Feuermachen

Bitte beachtet stets folgende Regeln, wenn Feuermachen erlaubt ist:

  • Feuer darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen und behördlich genehmigten Feuerstellen (teilweise auch Feuerschalen) entzündet werden und nur unter dauernder Aufsicht brennen. Ggf. müssen die Feuerstellen mit anderen Trekkern geteilt werden. Beim Verlassen des Trekking-Camps muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.  
  • Es ist nicht erlaubt, eine weitere Feuerstelle anzulegen. 
  • Im Naturpark darfst du Leseholz bis zu einem Durchmesser von 12 cm aus der Umgebung zum Feuermachen sammeln. 
  • Innerhalb des Nationalparks darf keinerlei Holz gesammelt werden. Hier wird Feuerholz gesondert bereitgestellt. 
  • Das Fällen von stehenden Bäumen (auch stehendes Totholz) ist nicht erlaubt.