Benutzerordnung

Wir freuen uns, dass du eines unserer Trekking-Camps nutzen willst und bitten dich, einige Regeln zu beachten.

Benutze die Trekking-Camps

  • Übernachten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Trekking-Camps in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. jeden Jahres erlaubt (Daten können aus naturschutzrechtlichen Gründen variieren. Die genauen Daten findest du in der Belegungsvorschau unter der Rubrik "Jetzt buchen").
  • "Wildes Campen" ist verboten.
  • Die Trekking-Camps dürfen mit maximal drei Zelten (3 Personen) belegt werden.
  • Die Anreise ins Trekking-Camp kann am Tag der gebuchten Übernachtung ab 17:00 Uhr und die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
  • Du darfst nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung (Rechnung) übernachten. Die Buchung erfolgt über diese Homepage. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung erkennst du diese Benutzerordnung an.
  • Deine Buchungsbestätigung muss den Camp-Betreuern auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Die Benutzung eines Trekking-Camps ist jeweils nur für eine Nacht erlaubt.

Respektiere die Natur

  • Die Trekking-Camps befinden sich im Naturpark Südschwarzwald, dem Schwarzwald Mitte/Nord sowie teilweise im Nationalpark Schwarzwald.
  • Bitte respektiere die Natur und nimm Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.
  • Bitte vermeide Lärm. Er stört Tiere und andere Gäste. Die Benutzung elektronischer Musik- und Abspielgeräte ist nicht erlaubt. 
  • Wie du dich draußen in der Natur Wildtierfreundlich verhältst, erfährst du hier.

Bitte benutze die vorhandenen Toiletten!

  • Auf allen Trekking-Camps gibt es ein Klohäuschen. Bitte benutze es.
  • Müll oder sonstige Gegenstände, die nicht verrotten können, gehören nicht in die Komposttoilette. 
  • Streue trockenes Abdeckmaterial, z. B. Laub oder Kalk, in die Toilette. Das mindert den Geruch und trägt zur Kompostierung bei.

Camp-Betreuer

  • Die Camp-Betreuer sorgen dafür, dass die Trekking-Camps in einem guten Zustand sind.
  • Sie können dir helfen, falls es einmal Probleme gibt. Wir bitten dich jedoch, die Kontaktaufnahme auf dringende Fälle zu beschränken. Für allgemeine Informationen zum Trekking-Angebot steht dir die Buchungsstelle zu den Geschäftszeiten zur Verfügung.
  • Die Camp-Betreuer sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d. h. sie können Gäste vom Camp verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.

Waldtypische Gefahren beachten

  • Die Benutzung der Trekking-Camps erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen.
  • Achte innerhalb des Nationalparks besonders auf umstürzende Bäume und herabfallendes Totholz, da hier erhöhte waldtypische Gefahren aufgrund der Ermöglichung des Alterns und Vergehens von Bäumen besteht. Du betrittst den Nationalpark auf eigene Gefahr. Besondere Beachtung gilt bei Unwetter und Sturm.
  • Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrs-
    sicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.

Nimm Deinen Müll wieder mit

  • Bitte hinterlasse keine Spuren und nimm deinen Müll wieder mit. Vergrabe oder verbrenne ihn nicht.
  • Mit Anerkennung dieser Benutzerordnung verpflichtest du dich, auch den Müll mitzunehmen, den du evtl. auf diesem Camp antriffst.
  • Bitte melde schwere Verunreinigungen an die Buchungsstelle. 
  • Bitte lasse keine Essensreste offen stehen, da dies wilde Tiere anlocken könnte. Klatsche bei Begegnungen mit Wildschweinen laut in die Hände. Das schreckt die Tiere in der Regel ab.

Vorsicht beim Feuer machen!

  • Als Nutzer musst du dich rechtzeitig beim Deutschen Wetterdienst über die Prognose der Waldbrandgefahr informieren. Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die Waldbrandgefahrenstufe (der Waldbrandgefahrenindex)  4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt, darfst du die Feuerstelle nicht benutzen und kein offenes Feuer entzünden.
  • Die Camp-BetreuerInnen vor Ort können unabhängig vom Deutschen Wetterdienst je nach Trockenheit am Standort ein Feuerverbot aufstellen. Dies gilt es zwingend zu beachten.
  • Feuer darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen und behördlich genehmigten Feuerstellen (teilweise auch Feuerschalen) entzündet werden und darf nur unter dauernder Aufsicht brennen. Ggf. müssen die Feuerstellen mit anderen Trekkern geteilt werden. Beim Verlassen des Trekking-Camps muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.
  • Es ist nicht erlaubt, eine weitere Feuerstelle anzulegen.
  • Im Naturpark darfst du Leseholz bis zu einem Durchmesser von 12 cm aus der Umgebung zum Feuermachen sammeln
  • Innerhalb des Nationalparks darf keinerlei Holz gesammelt werden. Hier wird Feuerholz gesondert bereitgestellt.
  • Das Fällen von stehenden Bäumen (auch stehendes Totholz) ist nicht erlaubt.

Denke an Wasser

  • Bitte bring Trinkwasser und Wasser zum Waschen mit (4-5 l/ Person + Tag). An den Trekking-Camps sind keine Wasserstellen vorhanden.
  • Unterwegs findest du ab und zu Quellen. Meist handelt es sich nicht um Trinkwasser. Wenn du dieses Wasser trotzdem trinken willst, empfehlen wir dir es abzukochen oder spezielle Wasserfiltertabletten zu benutzen.
  • Wasche dich mindestens 50 m entfernt von Bächen oder Quellen.

Befahre keine Waldwege

  • Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet.

Download

Hier kannst du dir unsere Benutzerordnung herunterladen:

Benutzerordnung (pdf - 135 KByte)